Berufliches Gymnasium

Das Berufliche Gymnasium vermittelt durch berufsbezogene und allgemein bildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht. Es gliedert sich in Schwerpunkte (Zweige), mit denen auch gleich das berufsbezogene Kernfach bestimmt wird:

  • Schwerpunkt Ernährung: Wirtschaftslehre, 1. und 2. Naturwissenschaft (Biologie, Chemie)
  • Schwerpunkt Gesundheit: Erziehungswissenschaften, Wirtschaftslehre und eine Naturwissenschaft (Biologie)
  • Schwerpunkt Technik: Wirtschaftslehre, 1. und 2. Naturwissenschaft (Physik, Chemie)
  • Schwerpunkt Wirtschaft: Rechtslehre, Volkswirtschaft und eine Naturwissenschaft (Physik)

Berechtigungen

Den Abschluss des Bildungsganges im Beruflichen Gymnasium bildet die Abiturprüfung und damit die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife. Sie berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an wissenschaftlichen Hochschulen im gesamten Bundesgebiet.

Frühestens nach der Jahrgangsstufe 12 können Schüler*innen bei Erfüllung bestimmter Kriterien die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben, die in Verbindung mit anderen Voraussetzungen (Praktikum, FSJ/FÖJ/FKJ, Bundesfreiwilligendienst, Ausbildung) zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule beliebiger Fachrichtung berechtigt.

Unterricht

Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in eine Einführungsphase von einem Jahr und eine Qualifikationsphase mit vier Halbjahren.

Durch die Wahl des Zweiges entscheidet sich die Schülerin bzw. der Schüler, wie oben beschrieben, bereits für das berufsbezogene Kernfach. Das nicht berufsbezogene Kernfach wählt der Schüler mit der Anmeldung aus den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik.

Neben den Kernfächern erhalten die Schüler*innen Unterricht in folgenden Fächern: Deutsch, Englisch, Mathematik, Gemeinschaftskunde, Französisch oder Spanisch (ein Anspruch auf die gewünschte Sprache besteht nicht!), berufliche Informatik, Sport, Religion oder Philosophie sowie zweigspezifisch im

Profil

Nach dem Motto »Du bist, was Du isst« bildet verantwortungsbewusste Ernährung die Grundlage für einen modernen Lebensstil.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben fundierte Kenntnisse zu Fragen der Ernährungslehre, Lebensmitteltechnologie, Physiologie, Biochemie, Ernährungsmedizin, Diätetik und Welternährung. Ihnen wird so ermöglicht, sich zu Sachfragen und Problemen der Ernährung ein Urteil zu bilden und neue Entwicklungen (wie z. B. Diäten) einzuschätzen.

Durch bewusste Ernährung können z. B. Übergewicht und Folgeerkrankungen gezielt vermieden werden. Die Bedeutung der Ernährung für den Sport (und umgekehrt) wird erarbeitet.

Die praktische Umsetzung erfolgt in der Lehrküche; hier wird selbst gekocht und Tricks der Lebensmittelindustrie werden entlarvt.

Im Rahmen einer Projektwoche im 12. Jahrgang wird ein aktuelles Thema fächerübergreifend behandelt.

Im 3-jährigen Beruflichen Gymnasium werden theoretisch fundierte Kenntnisse erworben, die fit für Studium und Beruf machen.

Eine Chemie- und Koch-AG werden als freiwillige Ergänzung angeboten.

Stundentafel

Unterrichtsstunden bezogen auf die Jahrgangsstufe (JS)

Fach 11. JS 12. JS 13. JS
Ernährung 200 200 200
Deutsch 120 120 120
Englisch 120 120 120
Mathematik 120 120 120
2. Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau: Deutsch, Englisch, fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik 200 200 200
1. Naturwissenschaft (1) 80 80 + 40 80 + 40
2. Naturwissenschaft (2) 80 80 80
Berufliche Informatik 80 80
Französisch oder Spanisch (3) 160 160 160
Wirtschaftslehre 80 80 80
Gemeinschaftskunde 80 80 80
Sport 80 80 80
Religion oder Philosophie 40 80
Kunst, Literatur oder Musik (4) 80
Wahlpflichtfach (5) 80
Summe Unterrichtsstunden (6) 1.320 durchschnittlich 1.360
Unterrichtsstunden pro Woche (7) 33 durchschnittlich je 34

Anmerkungen:

  1. Chemie, Physik oder Biologie. Eine durchgängige Belegung desselben Faches ist erforderlich. Der Lernende legt fest, welches seine 1. und 2. Naturwissenschaft ist.
  2. Chemie, Physik oder Biologie. Eine durchgängige Belegung desselben Faches ist erforderlich. Der Lernende legt fest, welches seine 1. und 2. Naturwissenschaft ist.
  3. Obligatorischer Unterricht in den Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei Belegung einer fortgeführten Fremdsprache wird der Unterricht mindestens dreistündig, bei einer neubegonnenen Fremdsprache vierstündig durchgeführt. Bei Wahl der fortgeführten Fremdsprache als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau findet der Unterricht fünfstündig statt. Ein Anspruch auf die gewünschte Sprache besteht nicht. Die Verteilung auf Kurse erfolgt ggf. im Losverfahren.
  4. Die Fächer müssen nicht durchgängig belegt werden. Ggf. zusätzliches Wahlfach über die Stundenansätze hinaus.
  5. Für die Erhöhung des Stundenansatzes eines Faches als mündliches Prüfungsfach (ausgenommen berufliche Informatik) oder für ein weiteres Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau.
  6. Bei Belegung einer fortgeführten zweiten Fremdsprache verringert sich die Summe der Unterrichtsstunden pro Jahrgangsstufe um 40 Stunden.
  7. Bei Belegung einer fortgeführten zweiten Fremdsprache verringert sich die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche um eine Stunde.


Profil

Im Rahmen des Profiles Gesundheit und Soziales wird das Fach Gesundheit 5-stündig und das Fach Erziehung 2-stündig unterrichtet. Mithilfe dieser beiden Profilfächer können bereits erste berufliche Weichen gestellt werden.

 Im Fach Gesundheit geht es in den zu vermittelnden Inhalten darum, den Aufbau des Körpers und den Zusammenhang der Organe in ihren Funktionen zu erarbeiten und zu verstehen. Des Weiteren werden neben den gesunden Abläufen im Körper auch die am weitesten verbreiteten Krankheiten und die daraus resultierenden Taktiken zur Vermeidung thematisiert. Hieraus können Schüler*innen ihre ganz persönlichen Handlungsstrategien ableiten.

Im Fach Erziehungswissenschaft werden Grundlagen der Bereiche Pädagogik und Psychologie vermittelt. Die Schüler*innen erhalten einen Einblick in die Zusammenhänge zwischen menschlichem Verhalten bzw. sozialen Prozessen, Persönlichkeitsfaktoren, Sozialstrukturen und Umweltbedingungen. Sie setzen sich dabei mit erzieherischen Handlungen des Menschen, deren Ziele, Voraussetzungen und Wirkungen auseinander und beschäftigen sich mit wissenschaftlichen Theorien des Gegenstandsbereiches Erziehung.

Unterstützt wird das schulische Lernen in diesem Profilbereich durch außerschulische Lernortnutzung. Im Rahmen des Profilfachs Gesundheit sind dies z. B. Besuche der Uni Lübeck in verschiedenen Bereichen, Besuche in einem Alten- und Pflegeheim sowie in anderen therapeutisch tätigen Einrichtungen, im Fach Erziehungswissenschaft die Besuche in Kindertagesstätten und anderen Arbeitsfeldern der Pädagogik.

Durch die Verzahnung dieser und anderer Fächer gelingt die Vermittlung eines positivistischen individualisierten Menschenbildes und das Entstehen einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise des Menschen.

Das BG Gesundheit und Soziales bietet durch den fachlichen Unterricht für den anschließenden Beginn der Berufsausbildung oder des Studiums eine qualifizierte Vorbildung, die den Einstieg in die Berufs- bzw. Studienwelt erheblich erleichtert.

Stundentafel

Unterrichtsstunden bezogen auf die Jahrgangsstufe (JS)

Fach 11. JS 12. JS 13. JS
Gesundheit 200 200 200
Deutsch 120 120 120
Englisch 120 120 120
Mathematik 120 120 120
2. Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau: Deutsch, Englisch, fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik 200 200 200
Naturwissenschaft (Biologie) 80 80 + 40 80 + 40
Erziehungswissenschaften 80 80 80
Berufliche Informatik 80 80
Französisch oder Spanisch (1) 160 160 160
Wirtschaftslehre 80 80 80
Gemeinschaftskunde 80 80 80
Sport 80 80 80
Religion oder Philosophie 40 80
Kunst, Literatur oder Musik (2) 80
Wahlpflichtfach (3) 80
Summe Unterrichtsstunden (4) 1.320 durchschnittlich 1.360
Unterrichtsstunden pro Woche (5) 33 durchschnittlich je 34

Anmerkungen:

  1. Obligatorischer Unterricht in den Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei Belegung einer fortgeführten Fremdsprache wird der Unterricht mindestens dreistündig, bei einer neubegonnenen Fremdsprache vierstündig durchgeführt. Bei Wahl der fortgeführten Fremdsprache als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau findet der Unterricht fünfstündig statt. Ein Anspruch auf die gewünschte Sprache besteht nicht. Die Verteilung auf Kurse erfolgt ggf. im Losverfahren.
  2. Die Fächer müssen nicht durchgängig belegt werden. Ggf. zusätzliches Wahlfach über die Stundenansätze hinaus.
  3. Für die Erhöhung des Stundenansatzes eines Faches als mündliches Prüfungsfach (ausgenommen berufliche Informatik) oder für ein weiteres Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau.
  4. Bei Belegung einer fortgeführten zweiten Fremdsprache verringert sich die Summe der Unterrichtsstunden pro Jahrgangsstufe um 40 Stunden.
  5. Bei Belegung einer fortgeführten zweiten Fremdsprache verringert sich die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche um eine Stunde.


Profil

„Für wen ist das was?“ Klare Antwort: Für jemanden, der sich für technische Dinge interessiert und Spaß daran hat, diese näher zu betrachten. Und für diejenigen, die eine berufliche Ausbildung oder ein Studium im technischen Bereich anstreben. Sie bekommen die wesentlichen Grundlagen in diesem Bereich vermittelt und sind damit im Wissensvorteil bei Ausbildungs- oder Studiumsantritt. Mit Exkursionen zu Hochschulen, Betrieben oder Messen soll die praktische Bedeutung der Inhalte zusätzlich veranschaulicht und Kontakte geknüpft werden.

Was ist Mechatronik?

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) definiert in seiner Richtlinie 2206 die Mechatronik als das synergetische Zusammenwirken der Fachdisziplinen Maschinenbau, Elektrotechnik und Informationstechnik beim Entwurf und der Herstellung industrieller Erzeugnisse sowie bei der Prozessgestaltung.

In einem mechatronischen System verschmelzen also die oben genannten Teildisziplinen Elektrotechnik, Maschinenbau und Informatik. Dies kann einzelne Baueinheiten als auch ein komplettes Produkt umfassen. Und wer sich umguckt, wird feststellen, dass ohne die Mechatronik im Alltag fast nichts mehr geht! Beispiele gefällig?

Digitalkameras, Gabelstapler, automatisierte Getriebe, Werkzeugmaschinen, Windkraftanlagen, Thermomix … hier ließen sich noch viele Dinge aufzählen.

Stundentafel

Unterrichtsstunden bezogen auf die Jahrgangsstufe (JS)

Fach 11. JS 12. JS 13. JS
Mechatronik 200 200 200
Deutsch 120 120 120
Englisch 120 120 120
Mathematik 120 120 120
2. Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau: Deutsch, Englisch, fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik 200 200 200
1. Naturwissenschaft (1) 80 80 80
2. Naturwissenschaft (1) 80 80 80
Berufliche Informatik 80 80
Französisch oder Spanisch (2) 160 160 160
Wirtschaftslehre 80 80 80
Gemeinschaftskunde 80 80 + 40 80 + 40
Sport 80 80 80
Religion oder Philosophie 40 40 40
Kunst, Literatur oder Musik (3) 80
Wahlpflichtfach (4) 80
Summe Unterrichtsstunden (5) 1.320 durchschnittlich 1.360
Unterrichtsstunden pro Woche (6) 33 durchschnittlich je 34

Anmerkungen:

  1. Chemie, Physik oder Biologie. Eine durchgängige Belegung desselben Faches ist erforderlich. Der Lernende legt fest, welches seine 1. und 2. Naturwissenschaft ist.
  2. Obligatorischer Unterricht in den Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei Belegung einer fortgeführten Fremdsprache wird der Unterricht mindestens dreistündig, bei einer neubegonnenen Fremdsprache vierstündig durchgeführt. Bei Wahl der fortgeführten Fremdsprache als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau findet der Unterricht fünfstündig statt. Ein Anspruch auf die gewünschte Sprache besteht nicht. Die Verteilung auf Kurse erfolgt ggf. im Losverfahren.
  3. Die Fächer müssen nicht durchgängig belegt werden. Ggf. zusätzliches Wahlfach über die Stundenansätze hinaus.
  4. Für die Erhöhung des Stundenansatzes eines Faches als mündliches Prüfungsfach (ausgenommen berufliche Informatik) oder für ein weiteres Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau.
  5. Bei Belegung einer fortgeführten zweiten Fremdsprache verringert sich die Summe der Unterrichtsstunden pro Jahrgangsstufe um 40 Stunden.
  6. Bei Belegung einer fortgeführten zweiten Fremdsprache verringert sich die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche um eine Stunde.


Profil

  • Wie gründe ich ein Unternehmen?
  • Welche Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung gibt es?
  • Wie können wir Kunden an unser Unternehmen binden?
  • Wie können wir unsere Mitarbeiter motivieren?
  • Wie ermitteln wir den Verkaufspreis für unseren Schokoriegel und lohnt sich eigentlich noch dessen Produktion? 
  • Und überhaupt – was ist eigentlich Buchführung?

Mit diesen und einer ganzen Reihe anderer betriebswirtschaftlicher Fragestellungen setzen sich die Schüler*innen im Beruflichen Gymnasium – Fachrichtung Wirtschaft – Fach: Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau schwerpunktmäßig auseinander.

 Aber auch volkswirtschaftliche Fragen, wie z. B.:

  • Warum ist Benzin schon wieder teurer geworden?
  • Warum gibt es so viele Arbeitslose?
  • Was bedeutet Konjunktur, und wer war überhaupt Keynes?

werden im Laufe der dreijährigen Schulausbildung thematisiert und erörtert.

In der einjährigen Einführungsphase ist es das Ziel, den Schülerinnen und Schülern zunächst ein umfassendes Grundlagenwissen im Bereich der Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und ihrer Schwesterdisziplin, der Volkswirtschaftslehre, zu vermitteln.

In der zweijährigen Qualifikationsphase werden semesterweise thematische Schwerpunkte gesetzt, die sich aus den Kernbereichen des Lehrplanes ergeben.

Aufgrund der sich verändernden Anforderungen in der Lebens- und Arbeitswelt ist es notwendig, nicht nur die Vermittlung und Stärkung der Fachkompetenz in den pädagogischen Fokus zu rücken, sondern auch die Förderung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz.

Neben dem konventionellen Unterricht sind projektorientierte Arbeiten verpflichtend und Gegenstand des Lehrplanes.

Unsere Lehrkräfte sind fortwährend bemüht, den Schüler*innen die Bedeutsamkeit der Lehr- und Lerninhalte des Betriebs- und Volkswirtschaftslehreunterrichts für die eigene Lebenswelt aufzuzeigen und Theorie und Praxis zu verknüpfen. Daher sind unsere Lehrkräfte auch sehr an einer intensiven Kontaktpflege zu Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Handel und Industrie interessiert. Vorwiegend bestehen diese Kooperationen mit in der Region ansässigen Wirtschaftsbetrieben. Allerdings werden auch Kontakte zu Universitäten und Fachhochschulen über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinweg gepflegt und jährlich intensiviert.

Viele unserer Schüler*innen nutzen den Besuch unseres Beruflichen Gymnasiums mit der Fachrichtung Wirtschaft, um sich gezielt auf einen erfolgreichen Einstieg in ein wirtschaftswissenschaftliches Studium vorzubereiten oder um sich für eine anspruchsvollere duale Berufsausbildung – vorwiegend im kaufmännischen Bereich – zu qualifizieren. 

Stundentafel

Unterrichtsstunden bezogen auf die Jahrgangsstufe

Fach 11. JS 12. JS 13. JS
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen 200 200 200
Deutsch 120 120 120
Englisch 120 120 120
Mathematik 120 120 120
2. Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau: Deutsch, Englisch, fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik 200 200 200
Naturwissenschaft (1) 80 80 80
Berufliche Informatik 80 80
Französisch oder Spanisch  (2) 160 160 160
Volkswirtschaftslehre 80 80 80
Rechtslehre 80 80 80
Gemeinschaftskunde 80 80 80
Sport 80 80 80
Religion oder Philosophie 40 80 + 80
Kunst, Literatur oder Musik (3) 80
Wahlpflichtfach (4) 80
Summe Unterrichtsstunden (5) 1.320 durchschnittlich 1.360
Unterrichtsstunden pro Woche (6) 33 durchschnittlich je 34

Anmerkungen:

  1. Physik, Biologie oder Chemie. Eine durchgängige Belegung desselben Faches ist erforderlich. Physik am Standort Eutin. Biologie am Standort Bad Schwartau.
  2. Obligatorischer Unterricht in den Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei Belegung einer fortgeführten Fremdsprache wird der Unterricht mindestens dreistündig, bei einer neubegonnenen Fremdsprache vierstündig durchgeführt. Bei Wahl der fortgeführten Fremdsprache als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau findet der Unterricht fünfstündig statt. Ein Anspruch auf die gewünschte Sprache besteht nicht. Die Verteilung auf Kurse erfolgt ggf. im Losverfahren.
  3. Die Fächer müssen nicht durchgängig belegt werden. Ggf. zusätzliches Wahlfach über die Stundenansätze hinaus.
  4. Für die Erhöhung des Stundenansatzes eines Faches als mündliches Prüfungsfach (ausgenommen berufliche Informatik) oder für ein weiteres Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau.
  5. Bei Belegung einer fortgeführten zweiten Fremdsprache verringert sich die Summe der Unterrichtsstunden pro Jahrgangsstufe um 40 Stunden.
  6. Bei Belegung einer fortgeführten zweiten Fremdsprache verringert sich die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche um eine Stunde.


Die fachrichtungsbezogenen Kernfächer werden ab dem 11. Jahrgang fünfstündig erteilt, ebenso die allgemeinbildenden Kernfächer. Der Unterricht in den neu begonnenen Fremdsprachen ist vierstündig, die übrigen Fächer werden zwei- oder dreistündig unterrichtet.

1) Zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums sind berechtigt

1. Schülerinnen und Schüler mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss oder einem diesem gleichwertigen Schulabschluss,

 a) der nach den Bestimmungen der jeweils besuchten allgemein bildenden Schulart zum Besuch der Oberstufe berechtigt,

b) der in einem Bildungsgang der berufsbildenden Schularten erworben wurde und dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, soweit diese in dem jeweiligen Bildungsgang im Abschlusszeugnis alle zu benoten sind, eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt worden ist,

c) der mit einer Externenprüfung erworben wurde und dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt worden ist; abweichend hiervon kann die für berufliche Schulen zuständige Schulaufsicht auf Antrag eine Berechtigung zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums aussprechen, wenn das im Abschlusszeugnis gezeigte Leistungsbild bei einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in allen Fächern ausnahmsweise eine erfolgreiche Mitarbeit im Beruflichen Gymnasium erwarten lassen kann,

 2. Schülerinnen und Schüler mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss, soweit die Klassenkonferenz der abgebenden Gemeinschaftsschule oder in den Fällen nach Nummer 1 Buchstabe b die Klassenkonferenz der berufsbildenden Schule auf Antrag den Übergang in die Oberstufe befürwortet; die Voraussetzungen für die Befürwortung sind gegeben, wenn

 a) in Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und das Lernverhalten der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe erwarten lassen und

b) die Schülerin oder der Schüler den Mittleren Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote in allen Fächern von mindestens 3,0 erreicht hat,

3. Schülerinnen und Schüler, die an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium in Schleswig-Holstein in die Oberstufe versetzt worden sind; Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme ist das Zeugnis über die Versetzung in die Oberstufe,

4. Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss oder einen diesem gleichwertigen Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben, sofern die Leistungen im Abschlusszeugnis der Berufsschule in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, soweit diese im Abschlusszeugnis zu benoten sind, eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt worden ist,

5. Schülerinnen und Schüler, die in einem anderen Bundesland oder an einer Deutschen Auslandsschule die Berechtigung für den Eintritt in die Oberstufe erworben haben.

Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen 1 (GER)“ vorzulegen. Ein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Berufliches Gymnasium besteht nicht; er entsteht nur im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung nach § 43 Absatz 6 SchulG . Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Fachrichtung besteht auch im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung nicht. Aufgenommen wird auch, wer wegen des Wechsels der Wohnung aus einem anderen Beruflichen Gymnasium wechseln möchte.

 (2) Bei beschränkten Aufnahmemöglichkeiten ist für die Auswahl unter Bewerberinnen und Bewerbern auf den im Abschlusszeugnis des Mittleren Schulabschlusses oder eines diesem gleichwertigen Schulabschlusses oder den im Ganzjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 erzielten Notendurchschnitt abzustellen. Dabei findet die Übertragungsskala gemäß § 4 Absatz 3 der Zeugnisverordnung vom 18. Juni 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 200) keine Anwendung. Davon unabhängig haben Schülerinnen und Schüler, die die schulischen Leistungsvoraussetzungen für den Zugang zur Oberstufe gemäß Absatz 1 erfüllen, auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung gemäß § 43 Absatz 6 SchulG einen Anspruch auf Aufnahme in das kooperierende Berufliche Gymnasium. Werden Schülerinnen und Schüler der kooperierenden Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe aufgenommen, ist Bewerberinnen und Bewerbern von nicht gemäß § 43 Absatz 6 SchulG kooperierenden Schulen mit einem besseren Notendurchschnitt ein Schulplatz in dem kooperierenden Beruflichen Gymnasium zu gewähren.

 (3) Der nach Absatz 2 ermittelte Notendurchschnitt wird bei Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 149 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), oder der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, ber. 2006 S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 104 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 2143), oder dem Seearbeitsgesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2569) und Berufsschulabschlusszeugnis, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulunterricht bestand, oder mit abgeschlossener Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht um 0,5 verbessert; der Bonus von 0,5 wird nicht gewährt, wenn erst durch die Berufsausbildung der Mittlere Schulabschluss oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss erworben wurde.

 (4) In das Berufliche Gymnasium können auch Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, deren Mittlerer Schulabschluss die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht erfüllt, sofern sie die Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllen und ihre Leistungen in nicht mehr als zwei Fächern schlechter als „befriedigend“ sind. In diesen Fällen wird der Notendurchschnitt nicht gemäß Absatz 3 verbessert.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.


Anmeldungen

Die Bewerbungen für das jeweils folgende Schuljahr sind bis Ende Februar des laufenden Jahres zu richten an:

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin
Postfach 230
23692 Eutin

oder

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin – Außenstelle Bad Schwartau
Ludwig-Jahn-Straße 15
23611 Bad Schwartau

Erforderlich sind:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Halbjahreszeugnisses; sofort nach Erhalt eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Mittleren Schulabschlusses bzw. gleichwertigen Zeugnisses
  • Ggf. beglaubigte Kopie des Berufsschulabschlusszeugnisses

Folien

Für Besuchende der Informationsveranstaltung die Folien zum Download.

Hinweise

Der Besuch des Berufliches Gymnasiums ist schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Eventuell darüber hinaus benötigte Lernmittel müssen selbst angeschafft werden. Hierzu gehört verpflichtend auch ein Computeralgebrasystem (CAS) für den Mathematikunterricht.

Die Teilnahme an einer Klassenfahrt im 12. Jahrgang ist grundsätzlich für die Schüler*innen verbindlich.

Weitere Auskünfte können telefonisch – 04521 7995-0 – oder direkt in der Schule eingeholt werden:

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin
Wilhelmstraße 6
23701 Eutin
 
Hanjo Iwanowitsch, Koordinator des Beruflichen Gymnasiums

 

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