Fachoberschule
Fachoberschule
(FOS)

Voraussetzungen
MSA
(Mittlerer Schulabschluss)
&
abgeschlossene einschlägige mind. 2-jährige anerkannte
Berufsausbildung
oder
5-jährige einschlägige Berufserfahrung

Möglicher Abschluss
Fachhochschulreife
(FHR)
berechtigt zum Studium in allen Fachrichtungen an Fachhochschulen

Dauer
1 Jahr
(Vollzeitunterricht)
Ausbildungsziel
Die Fachoberschule vermittelt Schülerinnen und Schülern mit den entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen durch einjährigen Vollzeitunterricht eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule entspricht (Fachhochschulreife).
Unterrichtsfächer
und den jeweils fachbezogenen Lernbereich
Für alle Fachrichtungen
Informationen zum Download
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachoberschule können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die
- einen Mittleren Schulabschluss (MSA) oder
- einen gleichwertigem Abschluss
und
- eine einschlägige abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit
nachweisen.
Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn diese Abschlüsse noch bis zum Schulanfang erreicht werden können.
Die Wahl der Fachrichtung (Technik, Wirtschaft oder Gesundheit und Soziales) muss einschlägig sein, also entsprechend der Berufsausbildung erfolgen.
in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales
in der Fachrichtung Technik
in der Fachrichtung Wirtschaft
Prüfung
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.
Schriftliche Prüfungsfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch und Technologie bzw. Wirtschaftslehre oder Gesundheit.
Mündliche Prüfungsfächer können alle Fächer sein, in denen der Schüler unterrichtet wurde.
Berechtigungen
Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium in allen Fachrichtungen an Fachhochschulen, wobei weitere außerschulische Voraussetzungen (Praktika) zur Zulassung für ein Studium unberührt bleiben.
Kosten
Der Besuch der Fachoberschule ist schulgeldfrei.
Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Eventuell darüber hinaus benötigte Lernmittel müssen selbst angeschafft werden.
Ausbildungsförderung kann gewährt werden. Auskünfte darüber sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.
Anmeldung
Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien und endet vor den Sommerferien des darauffolgenden Jahres.
Die Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr sind bis Ende Februar eines jeden Jahres zu richten an:
Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin
Wilhelmstraße 6
23692 Eutin
Erforderlich sind:
- Anmeldeformular (erhältlich auch im Schulsekretariat)
- tabellarische Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs
- beglaubigte Kopie des Mittleren Schulabschlusszeugnisses (MSA)
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Beruflichen Schule
Verfügt die Bewerberin oder der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht über die notwendigen Zeugnisse, so ist das letzte Halbjahreszeugnis der z. Zt. besuchten Schule einzureichen.
