Berufsvorbereitung

Berufsvorbereitung

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Der Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung AV-SH wird für Jugendliche angeboten, die nach Abschluss oder Abgang aus der allgemeinbildenden Schule noch keinen weiterführenden Schulplatz oder einen Ausbildungsplatz haben.

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Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) verschiedener Fachrichtungen steht Auszubildenden offen, dieeinen Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen haben, der die Aufnahme im zweiten Lehrjahr zusagt.Das erste Lehrjahr – sowohl mit allgemeinbildenden als auch mit fachlichen Inhalten – wird in einer rein schulischen Ausbildung absolviert. Wir bieten Ihnen die folgende Fachrichtung an: BGJ im Berufsfeld V – Holztechnik –

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In Kooperation mit der bb gesellschaft mbh (https://www.bb-gesellschaft.de/), der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) (https://www.faw.de/) sowie dem Grone Bildungszentrum (http://www.grone.de/) finden Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit (§§ 51 und 53 SGB III) unter unserer Mitwirkung statt.


 

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Der BiK-DaZ-Bereich hat zwei wesentliche Ziele:

  • -Gezielte Forderung der Schülerinnen und Schüler, um das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen
  • Ermöglichung erster Schritte in die Beruflichkeit in Deutschland

 

Unsere berufsvorbereitenden Bildungsgänge sollen auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten, 

indem sie Einblick in die verschiedenen Ausbildungsberufe ermöglichen.

Ausbildungsvorbereitendes Jahr Schleswig-Holstein 
(AV-SH)

Voraussetzungen

 

unter 18 Jahre alt

berufsschulpflichtig

Es wird nicht zwangsläufig ein Schulabschluss benötigt.

Möglicher Abschluss

ESA
 (erster allgemeinbildender Abschluss)

 

Dauer

 

1 Jahr
(Praxis & Theorie)

Berufsschulpflicht

Alle Jugendlichen zwischen 15 bis 18 Jahre, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, sind berufsschulpflichtig. 
Diese Pflicht kann im Rahmen einer Ausbildung erfüllt werden. 
Findet man im Anschluss der 9. oder 10. Klasse nicht direkt eine Ausbildung oder einen Schulplatz (z.B. Berufliches Gymnasium oder Berufsfachschule I/III) und ist noch unter 18 Jahre alt, muss man ein Jahr Vollzeit an einer Berufsschule am Unterricht teilnehmen (AV-SH). Dies gilt unabhängig davon, ob man einen Schulabschluss bereits erworben hat oder nicht.

AV-SH

Der Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung AV-SH wird für Jugendliche angeboten, die nach Abschluss oder Abgang aus der allgemeinbildenden Schule noch keinen weiterführenden Schulplatz oder einen Ausbildungsplatz haben. Die AV-SH ist in der Regel ein Vollzeitbildungsgang der Berufsschule. Er erstreckt sich über ein Schuljahr, in dem an bis zu fünf Tagen in der Woche Unterricht erteilt wird. Die Unterrichtsfächer sind Deutsch, Mathematik, Kommunikation, Wirtschaft / Politik, Berufswahltraining sowie die Fächer des beruflichen Schwerpunktes.

Berufliche Schwerpunkte

  • Ernährung/Gesundheit (AV-SH; in unserer Außenstelle Bad Schwartau)
  • Holztechnik
  • Farbtechnik
  • Bautechnik
  • Elektrotechnik
  • Metalltechnik
  • Kfz-Technik
  • Gesundheit
  • Kosmetik / Körperpflege
  • Einzelhandel
  • Nahrungszubereitung

Material & Kosten

  • schulgeldfrei
  • Lernmittel werden kostenlos gestellt (darüber hinaus benötigte Lernmittel sind selbst anzuschaffen)
  • Materialliste
zusätzliche Kosten
  • handwerklich/technischer Bereich
    Sicherheitsschuhe und Overalls werden von der Schule gestellt 
  • fachpraktischer Unterricht Kochen 
    - Schürzen werden gestellt
    - 1€ Kochgeld pro Woche

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Deutsch als Zweitsprache - DaZ 
(Berufsintegrationsklasse/ BiK-DaZ)

Voraussetzungen

 

unter 18 Jahre alt

berufsschulpflichtig

Möglicher Abschluss

Sprachniveau A2 
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)

 

 

Dauer

 

1 Jahr
(Vollzeitunterricht)

Ziele

Der BiK-DaZ-Bereich hat zwei wesentliche Ziele:

  • Gezielte Förderung der Schülerinnen und Schüler, um das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen;
  • Ermöglichung erster Schritte in die Beruflichkeit in Deutschland.

Lehr - und Lernumgebung

Hierzu soll zum einen durch die Unterrichtsgestaltung im Sinne von Binnendifferenzierung und gezielter Lernunterstützung (‚Scaffolding‘), zum anderen durch außerunterrichtliche Projekte eine wertschätzende, interkulturelle Schulgemeinschaft geschaffen werden, die den Lernenden mit nichtdeutscher Herkunftssprache Wege zur Vollintegration in die berufsqualifizierenden Bildungsgänge entsprechend ihres Leistungsvermögens oder in das Berufsleben eröffnet. Außerdem soll die geschaffene Lehr- und Lernumgebung das Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler stärken und ihre persönlichen Fähigkeiten unterstützen. Besonders wichtig ist dabei der fruchtbare Austausch zwischen allen Beteiligten der Beruflichen Schule sowie den Erziehungsberechtigten und Betreuern der Lernenden.

Formaler Hinweis

Der BiK-DaZ-Bereich schließt mit keinem Schulabschluss ab. Die Zeugnisse, welche im Halbjahr und am Ende des Schuljahres vergeben werden, informieren über den (sprachlichen) Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Die Zeugnisvorlage wird durch das Ministerium erstellt. Die Berufsschulpflicht bzw. die Aufnahmepflicht der Schule besteht nur für Lernende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Selbstverständlich bleiben diese, wenn sie im laufenden Schuljahr 18 werden, bis zum Ende des Schuljahres in ihrer Klasse. Ausnahmsweise werden auch Schülerinnen und Schüler mit DaZ-Bedarf aufgenommen, die älter als 18 Jahre alt sind, sofern Platz in den Klassen vorhanden ist. Zu Beginn wird ein Eingangstest durchgeführt, damit die Lernenden in den einzelnen Klassen möglichst vergleichbare Deutschkenntnisse besitzen.

Kontakt

Sie erreichen uns bei Fragen und Problemen unter folgender E-Mail-Adresse: daz@bs-eutin.de. Wir melden uns, so schnell es geht, zurück!

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Berufsvorbereitende Maßnahme 
(BvM)

Voraussetzungen

 

Vollzeitschulpflicht erfüllt

keine Ausbildung (gefunden)

(man hat keine Ahnung, welche Ausbildung in Frage kommt oder die Ausbildung wurde abgebrochen/ verloren)

Möglicher Abschluss

ggf. ESA
 (erster allgemeinbildender Abschluss)

 

Dauer

 

10 Monate
(12 Monate, wenn ESA mit gemacht werden soll)

Kooperation

Diese Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit angeboten. Die Schule bietet die Räumlichkeiten und unterstützt den Unterricht bei der Maßnahme.

Es gibt die Möglichkeit in 12 Monaten seinen ESA nachzuholen.

Unterricht

Wieviel Unterricht pro Woche stattfindet, wird individuell mit den Teilnehmenden der Maßnahme besprochen. Im Regelfall wird ein Tag in der Woche Unterricht gegeben. Wenn der ESA nachgeholt werden soll, können dies bis zu zwei Tage die Woche sein.

Anmeldung 

Die Anmeldung erfolgt über die Agentur für Arbeit.

Bitte melden Sie sich bei der Agentur bei Ihnen vor Ort und informieren Sie sich dort über die Maßnahme.

Berufsgrundbildungsjahr 
(BGJ Holz)

Voraussetzungen

 

Vollzeitschulpflicht erfüllt

Vertrag mit Ausbildungsbetrieb

Möglicher Abschluss

ggf. ESA
 (erster allgemeinbildender Abschluss)

 

Dauer

 

1 Jahr
(Vollzeitunterricht)

Schwerpunkt: Holztechnik

  • allgeminbildende Inhalte
  • umfassendes Maß an Grundkenntnissen (Theorie), Fertigkeiten (Praxis) im Bereich Holz- und Kunststoffverarbeitung

Hintergrund

  • Betrieb entscheidet, wie die Praxis-Theorie-Aufteilung in der Ausbildung gemacht wird
  • Hier wurde sich dafür entschieden, dass das erste Lehrjahr rein schulisch ausgebildet wird.

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